Im System der doppelten Buchführung werden alle Transaktionen des Unternehmens erfasst. Dabei werden mindestens zwei Konten angesprochen. Jede Buchung benötigt mindestens ein Soll- und ein Habenkonto, das bei einem Geschäftsvorfall angesprochen wird.
Die allgemeine Formulierung des Buchungssatzes lautet „Soll an Haben“. Diese Formulierung zeigt, dass alle Konten mit dem jeweiligen Wert, die im Soll bebucht werden vor dem Wort „an“ aufgelistet werden und alle Konten, die auf der Habenseite bebucht werden nach dem „an“ stehen. Im Folgenden wird ein Beispiel gezeigt bei dem eine Bareinzahlung aus der Firmenkasse auf ein Firmenkonto vorgenommen wird. Der Betrag ist 50,- €.
Der Buchungssatz lautet: 1. Bank 50,- € an Kasse 50,- €
Die Buchungen erfolgen auf sogenannten T-Konten, welche auf ihrer linken Seite die Soll-Positionen enthalten und auf der rechten Seite die Haben-Positionen. In der nachfolgenden Abbildung wird der obengenannte Buchhungssatz in T-konten dargestellt.
In diesem Tutorium werden die wesentlichen Buchungen bzw. Geschäftsvorfälle behandelt und an einfachen Besipielen erläutert. Durch einen Klick auf die jeweilige Buchungsgruppe werden die Erläuterungen zu den einzelnen Gruppen sowie entsprechenden Beispiel-Buchungssätze aufgerufen.
Diese Buchungen sind sehr stark vereinfacht und dienen der Verdeutlichung des Prinzips von Soll an Haben. Daher werden überwiegend die Beispiele ohne steuerliche Einwirkungen gebucht. Die Beispiel Buchungssätze sind in den jeweiligen Untergruppen.
===== G) Buchen von Forderungsbewertungen