ringen:brv:jugendkommission:start

Jugendkommision Breitensport

  • Martin Ackermann
  • Horst Ender
  • Georg Jocher
  • Scharaf Girges
  • Otto Madejczyk

Ausleihen von Jugendringern wird ersetzt durch Einsatz von Schüler-Gastringern

Der Einsatz von Gastringern sollte nicht zu große Hürden für die Vereine darstellen.

  1. Personenkreis:
    1. Schüler und Jugendliche welche keine Möglichkeit haben im eigenen Verein im Liga-Betrieb eingesetzt zu werden
    2. Sie dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn der ausleihende Verein eine Seniorenmannschaft im Ligabetrieb hat.
    3. Der Einsatz als Gastringer muß dem Jugendreferenten schriftlich oder per Mail vor dem Einsatz des Jugendlichen bekannt gegeben werden.
    4. Beispiel 1: Der Verein hat keine Liga-Mannschaft, auch nicht Senioren:
      • Alle Jugendliche der Altersklassen für Schülermannschaften.
    5. Beispiel 2: Der Verein hat mind. eine Seniorenmannschaft aber keine Jugendmannschaft in einer Liga.
      • Alle Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, da diese in der Seniorenmannschaft nicht startberechtigt sind.
  2. Ein Gastringer darf nur auf Jugend-Bezirksligenebene eingesetzt werden.
  3. Es dürfen maximal 3 Gastringer in einem Kampf eingesetzt werden
  4. Der Einsatz des Gastringers muß jeweils ein Einvertändniss des Bezirksjugendleiters, sowie die des Jugendleiters des Gastringers vorliegen (schriftlich oder per Mail).
  • ringen/brv/jugendkommission/start.txt
  • Zuletzt geändert: 2019/05/02 17:26
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